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1. Vorwort: Von der Hilfsschule zur Verbundschule 


Seit 1947 gibt es in Laasphe eine Schulform, in der sich in besonderer Weise um die Erziehung und Bildung von lernbehinderten Kindern und Jugendlichen gekümmert wird. Sie war als Hilfsschule zunächst im Gebäude der Volksschule bzw. Grundschule untergebracht und belegte später als Städtische Schule für Lernbehinderte (Sonderschule) einige Klassenräume der Berufsschule auf der Lache in Bad Laasphe. 
Im Jahr 1976 erhielt die Schule endlich ein eigenes Gebäude im Schulzentrum Gennernbach.
In den letzten Jahren hat sich die Zusammensetzung der Schülerschaft immer mehr verändert. Den typischen lernbehinderten Schüler gibt es kaum mehr, der Anteil der mehrfachbehinderten Kinder ist deutlich angestiegen. So finden wir neben massiven Lernstörungen unterschiedlichster Schwere, Art und Ätiologie vermehrt Kinder und Jugendliche mit sehr starken Verhaltensauffälligkeiten und Persönlichkeitsstörungen.
Defizite zeigen sich mit unterschiedlicher Ausprägung sowohl in den Bereichen der Rezeption, Retention und Reproduktion, der Sprache, der Wahrnehmung, der Motorik, der Konzentration, der Motivation und der Kommunikation sowie der Emotionalität. 
Will man dem Förderbedarf dieser Kinder und Jugendlichen mit solch multiplen und komplexen Störungsbildern gerecht werden, sind veränderte und neue pädagogische Ansätze notwendig.
Lehrer, Eltern, Schulträger und Schulaufsicht waren sich darin einig, ein flexibles und zukunftsorientiertes Rahmenkonzept und Schulprogramm zu entwickeln, das der Erhaltung der Schule und der Verbesserung ihrer Funktion dient.

Der § 4 (6) des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) sieht die Möglichkeit vor, daß Sonderschulen unterschiedlicher Typen im organisatorischen und personellen Verbund als eine Schule geführt werden können.
Nachdem durch den Ratsbeschluss der Stadt Bad Laasphe endlich Sicherheit über den Standort unserer Schule bestand, haben sich die Eltern, Schüler und Lehrer in den Mitwirkungsorganen beraten und am 22. Oktober 1997 den Schulträger schriftlich gebeten, den Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen, die Lachsbach-Schule zukünftig als Verbundschule einzurichten und zu führen.
 

  • Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat in seiner 37. Sitzung am 02. November 1998 einstimmig beschlossen, die Lachsbach-Schule ab Beginn des Schuljahres 1999/2000 im organisatorischen und personellen Verbund zu führen.
  • Der Antrag auf Genehmigung wurde dann auch durch die Verwaltung am 18.11.1998 auf den Weg nach Arnsberg gebracht.
  • Am 22. Februar 1999 erteilte die Bezirksregierung die Genehmigung, die Lachsbach-Schule um den Zweig Schule für Sprachbehinderte zu erweitern.
  • Seit dem 01.08.1999 sind wir Verbundschule. Die Lachsbach-Schule ist somit ab dem genannten Termin Pflichtschule für alle sprachbehinderten Kinder im ehemaligen Kreis Wittgenstein, es sei denn, sie werden integrativ (GU) unterrichtet.
  • Die Stadt Bad Laasphe hat die notwendigen finanziellen Mittel für eine Grundausstattung zur Verfügung gestellt, um uns mit den Lern-und Unterrichtsmitteln den Start in den Verbund materiell zu ermöglichen und zu erleichtern. So wurde der obere Großraum als Psychomotorik-Therapieraum eingerichtet. Spezielle 
  • Arbeitsmittel für den Sprachtherapiebereich konnten angeschafft werden, u.a. auch ein PC mit entsprechender Software (“Sprechspiegel”).
  • Zum 16.09.1999 hat die Stadt eine zusätzliche Betreuungskraft, eine Erzieherin, mit einem Arbeitsvertrag von 19 Stunden/Woche eingestellt.
  • Zusätzlich hatte das Schulamt Siegen-Wittgenstein einen Kollegen von der Lindenschule, Fachbereich SB, für einen Tag/Woche = 6 Stunden an unsere Schule abgeordnet. Unsere Personaldecke sah bis zum 31.01.2000 so aus:
       4 Sonderschullehrer (VZ) mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Fachrichtungen wie LB, SB,
        KB und E.
        1 Sonderschullehrerin (TZ= 18 Std)
        1 Grund-und Hauptschullehrerin (TZ = 14 Std)
        1 Sonderschullehrer (SB), abgeordnet mit 6 Stunden
        1 Betreuungskraft mit 19 Stunden (lt. Arbeitsvertrag)
  •  Zum 01.02.2000 hat eine Kollegin mit den Fachrichtungen SB/LB ihren Dienst an der Lachsbach-Schule mit 27 Wochenstunden angetreten. Die Abordnung konnte aufgehoben werden.
Das einstimmige Votum der Ratsmitglieder für die Verbundsschule hat uns alle sehr gefreut und zeigt, dass die Stadt Bad Laasphe eine sehr schulfreundliche Gemeinde ist. An dieser Stelle möchten wir uns vor allem nochmal bei den Damen und Herren der Stadtverwaltung bedanken, die uns bei dem Start in die neue Schulform so vorbildlich und kompetent zu Seite gestanden und geholfen haben.
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2.  Warum ein Schulprogramm?

Das Schulprogramm stellt in übersichtlicher Weise die schulischen Aktivitäten, Vorhaben und Angebote dar.
  • Alle Vorhaben und Angebote sind dabei verbindlich definierten Zielen untergeordnet.
  • Das Schulprogramm macht deutlich, in welcher Weise die Schule das einzelne Kind in seiner speziellen Lebenssituation mit all seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten, seinen Defiziten, Problemen und Beeinträchtigungen annimmt und angemessen fördern will.
  • Die Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der Schule wird gestärkt und verdeutlicht.
  • Das Schulprogramm dient aber auch der Information unterschiedlichster Adressaten, wie:
    • Kollegium
    • Schulpersonal
    • Eltern
    • Schülerinnen und Schüler
    • Grund-, Haupt- und Sonderschulen
    • Heimen
    • Schulaufsicht
    • Schulträger
    • Beratungsstellen
    • Gesundheitsamt
    • Arbeitsamt
    • Kirchen
    • Betriebe
    • Presse
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3.   Informationen über die Lachsbach-Schule

         DATEN - FAKTEN - ZAHLEN

3.1 Schultyp

Seit dem 01. August 1999 ist die Lachsbach-Schule eine Förderschule im organisatorischen und personellen Verbund - eine Verbundschule.
In der Lachsbach-Schule werden Kinder mit dem Förderbedarf Sprache von der Eingangsklasse (E-Klasse) bis Klasse 4 (Primarbereich) sowie im Sek.I - Bereich und Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen der Jahrgänge 1-10 im gemeinsamen oder differenzierten Unterricht zielgleich und/oder zieldifferent unter einem Dach unterrichtet.

3.2 Schulträger und Schulamt 
Stadt Bad Laasphe 
Mühlenstr. 20 
57334 Bad Laasphe 
Tel.: (02752) 9090 
Schulamt Siegen-Wittgenstein
Postfach 10 02 51
57002 Siegen
Tel.: (0271) 333-1448
3.3 Einzugsgebiet der Schule

Lernen:
die Großgemeinden Bad Laasphe und Erndtebrück


Sprache:
der ehemalige Kreis Wittgenstein mit den Großgemeinden Bad Laasphe, Erndtebrück und Bad Berleburg,

länderübergreifend werden auch Schülerinnen und Schüler aus grenznahen Gemeinden Hessens auf Antrag und nach Absprache mit den zuständigen Schulämtern aufgenommen. 

3.4 Der Schulname

Sehr lange haben Schüler, Lehrer und Eltern nach einem geeigneten Namen für ihre Schule gesucht. Um 800 n. Chr. wird zum ersten Male "villa lassaffa" in einer Urkunde des Klosters Fulda erwähnt. Vermutlich ist damit Laasphe gemeint. Die Heimat- und Sprachforscher übersetzen lassaffa mit Lachswasser oder Lachsbach. Die Bedeutung des Schulnamens ist historisch abgeleitet und standortbezogen.
 

3.5. Das Schulwappen
Schulwappen
  • Die drei im Kreis schwimmenden Fische versinnbildlichen die gemeinsame Arbeit von Eltern, Schülern und Lehrern.
  • Die vier das Wappen durchziehenden Wellen symbolisieren die Flüsse Lahn, Banfe, Eder und Odeborn. Sie stehen für das Einzugsgebiet unserer Schule, den Kreis Wittgenstein.
3.6 Schülerzahlen

Die Schülerzahl liegt derzeit bei 74

3.7 Kommunikationsverbindungen

  • Telefon :   (02752) 1201
  • Fax       :   (02752) 6054
  • E - Mail :   LachsbachSchule@t-online.de
  • Internet-URL: www.lachsbach-schule.de
3.8 Klassen und Lerngruppen

Die SchülerInnen aus werden in jahrgangs- und/oder förderschwerpunktübergreifenen Lerngruppen mit durchlässiger Differenzierung unterrichtet. Jede Lerngruppe wird von einer Lehrerin / einem Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung geführt. Die Planung und Organisation muss von Schuljahr zu Schuljahr neu zu organisiert werden.

3.9 Schulpersonal

Ulrich Becker war bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Schuldienst am 31.07.2008 Schulleiter der Lachsbach-Schule.
Georg-Otto Schmidt leitete die Schule kommissarisch bis zum Februar 2009
Frank Schmidt wurde im Februar 2009 Schulleiter.
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Aktueller Personalstand:

Die Fachrichtungen LB,SB, GB, KB und E sind im Kollegium vertreten.
Die ausgebildeten Sonderschullehrer bzw. LehrerInnen für Sonderpädagogik inkl. Schulleiter sind:

Frank Schmidt (Schulleiter ab Feb. 2009)

Eva-Maria Reile - Göbel (TZ)
Friedbert Rode
Georg-Otto Schmidt
Stefanie Kuhlebrock
Claudia Hammers-Kaltenbrunner (TZ)
Stefanie Felkl (ab August 2008)

Lehrkräfte mit anderer Qualifikation:

Gudrun Bäcker ist Lehrerin mit dem Lehramt für Grund- und Hauptschule (TZ).
Antje Laues-Oltersdorf ist Lehrerin mit dem Lehramt für die Grundschule.
(Sie hat die Lehrbefähigung für Englisch)



Dagmar Aßmann arbeitet als Erzieherin und ist mit den unterschiedlichsten Betreuungsaufgaben in allen Lerngruppen betraut (s. Anhang A.5).

Ulrike Berk arbeitet bei uns ab Januar 2006 als Heilpädagogin auf Honorarbasis. Sie unterstützt die Bildungs-und Erziehungsarbeit in zwei Lerngruppen mit insgesamt 9 Unterrichtsstunden. Sie ist über den Förderverein eingestellt. Die Finanzierung der Stelle erfolgte durch Personalsponsoring!

Weitere Mitarbeiter:

Sabine Reitz, Schulsekretärin (TZ)
Gerhard Schröder, Hausmeister(auch zuständig für die HS Bad Laasphe)
Reinigungskräfte
 

3.10 Das räumliche Angebot und die Ausstattung

 In der Lachsbach- Schule gibt es

7 Klassenräume
1 Computerraum
1 Mehrzweck-Betreuungsraum
1 Heilpädagogikraum (seit Aug. 2006)
2 Großräume (Psyomotorik/Sport/KG/Ergotherapie) (Schwarzlicht/Musik/Theater)
6 Fachräume
3 Lehrmittelräume
1 Zentraler Therapie-Test-und Beratungsraum (Einrichtung ab März 2006)
1 Pausenhalle mit Tischtennis, Airhockey, Kicker, Kinderdart, Spieleschrank, Pflanzenecke, Müslistand, Brötchentheke, Tischen, Stell-Infowände
1 Verwaltungstrakt mit 
 - Lehrerzimmer
 - Schulleiterbüro
 - Elternzimmer
 - Kopierraum


3.10.1 Die Fachräume
  • 1 Lehrküche mit 12 Koch- und Spülplätzen, Speise- und Demonstrationsraum, Waschraum und Vorratsraum
  • In der Küche gibt es noch 3 Backöfen (Umluft), 1 Spülmaschine, eine Waschmaschine und diverse Elektrokleingeräte wie z. B. Mixer
  • 1 Physik/ Chemieraum mit 5 Schülertischen mit eigenem Stromanschluss
  • 1 Werkraum für Holz- und Metallbearbeitungen 
  • 1 Werkraum für Ton/ Papierarbeiten
  • An Maschinen und Geräten stehen 2 Bandsägen, 1 Hobelbank mit Abrichte, 1 Standbohrmaschine, 1 elektrische Stichsäge und Bohrmaschine, 1 Dekupiersäge, 1 Bandschleifmaschine, je 1 Brennofen für Ton und Emaille, 1 Elektroschweißgerät, 1 Kompressor zur Verfügung. Hinzu kommen die üblichen Werkzeuge.
  • Mehrere Lehrmittelräume
  •  Der Biologieraum musste in einen Klassenraum umgewandelt werden. Die Biologiesammlung wurde in den Materialraum verlagert.
      
3.10.2 Der obere Großraum

Er dient als Therapieraum mit den Arbeitsschwerpunkten
 

  • Sport in der Unterstufe
  • Psychomotorik
  • Wahrnehmungstraining
  • Sensorische Integration
  • Entspannungsübungen
  • Krankengymnastik und Ergotherapie
  • Versammlungen und sonstige schulische Veranstaltungen

    und ist mit den entsprechenden Materialien ausgestattet, die laufend ergänzt werden.

3.10.3 Der untere Großraum

Dieser dient als Raum mit multifunktionaler Nutzung: 

  • als Musikraum, Theaterraum (Schwarzlichtbühne)
  • für Klassebarbeiten
3.10.4 Der Computerraum

Alle fünf Jahre wird die Hardware auf den neuesten Stand gebracht (Leasing).

Die letzte Aktualisierung der Hard - und z.T. der Software wurde mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 durchgeführt.
Wir verfügen ab 01.08.2007 jetzt über 9 PCs der neuesten Prozessorgeneration, Betriebssystem (Windows XP), 160 GB Platten, 19"-TFT-Flachbildschirmen, zwei Laser-Netzwerkdruckern, DVD-Laufwerk, CD-Brenner und weiteren Komponenten. Vom Lehrerrechner aus können alle Schüler-PCs über eine Videovernetzung angesprochen werden. Auf diese Weise ist ein effektiver Unterricht im Bereich IT möglich. Geschützt werden alle Rechner durch einen PC-Wächter (Hardwarelösung).

Alle Computer wurden vernetzt. Über einen Router kann jeder Schüler von seinem PC unter Einhaltung notwendiger und möglicher Sicherheitsmaßnahmen ins Internet.

Ferner steht in jedem Klassenraum ein PC mit Drucker für Lern-und Übungsprogramme. Eine weitere Vernetzung ist geplant.

3.10.5 Die Pausenhalle

Sie ist mit Tischen und Stühlen, Pflanzeninseln mit Springbrunnen, Fußballkicker, Airhockey, einem Spielgeräteschrank und Demonstrationstafeln ausgestattet.
Viele Schülerarbeiten schmücken die Pausenhalle! Eine Videokamera, gekoppelt an einen Bewegungsmelder mit Licht überwacht abends den Eingangsbereich und soll Vandalen fern halten.

3.10.6 Der Schulhof

Unser Schulhof ist gepflastert. Spielfeld- und Fahrmarkierungen sind darauf angebracht worden. Zur Zeit verfügen wir über eine Schaukelanlage, einen Sandkasten. Für den Pausensport wurden viele verschiedene Sport- und Spielgeräte angeschafft, die von den Schülern in Eigenregie ausgegeben und verwaltet werden. Die Gestaltung des Schulhofes wird je nach Finanzlage weitergeführt.

3.10.7 Der Fahrzeugkeller

Er enthält Fahrräder in den unterschiedlichsten Größen und 2 Mofas (1 Schaltmofa und 1 Fahrzeug mit Automatikgetriebe).

3.10.8 Die mediale Ausstattung

  • 3 mobile Farbfernsehgeräte, 2 Videorecorder, 1 Videoabspielgerät, 2 DVD-Player
  • 2 Filmgeräte (16 mm )
  • 2 Dia- Projektoren
  • 7 Overheadprojektoren
  • 5 CD- Player mit Kassetten- und Rundfunkteil 
  • 1 Videokamera, 2 Digitalcameras
  • 1 Großkassettenrekorder
  • 1 Spezial- PC mit sprachtherapeutischer Software (IBM Sprechspiegel)
  • Jede Klasse verfügt über einen eigenen PC und Drucker mit entsprechender Lernsoftware
Anmerkung:
An einer Ergänzung und/oder Verbesserung der Einrichtung und Ausstattung wird natürlich ständig gearbeitet.
3.10.9 Der Sportbereich

Im Schulzentrum befindet sich eine Dreifachturnhalle, die zusammen mit der Städtischen Hauptschule genutzt wird.
Das Wabachstadion mit Sportplatz und leichtathletischen Anlagen ist in nur 3 Minuten Fußweg zu erreichen. Dies gilt auch für das beheizte Freibad und einen Bolzplatz. 
Das Lehrschwimmbecken des Städt. Gymnasiums steht uns für mindestens zwei Unterrichtsstunden pro Woche zur Verfügung. Es ist in ca. 15 Minuten zu Fuß zu erreichen.

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4. Der Standort der Schule
Karte
Geografische Lage: 50°,55',42" n.B. / 8°, 24',44" ö.L.

 
Das malerische Städtchen Bad Laasphe liegt mit seinen sieben Seitentälern am Oberlauf der Lahn mitten im Herzen Deutschlands im ehemaligen Kreis Wittgenstein, einem der waldreichsten Land- schaften der Republik.
Die geschützte Lage am Südhang des Naturparks Rothaargebirge sorgt bei einer Höhe von 300 - 600 m für ein gemäßigtes Mittelgebirgsklima. Scherzhaft bezeichnete der Kurdirektor deshalb diese Landschaft als die Riviera Wittgensteins.
Das kleinstädtische und naturnahe Umfeld der Schule bietet viele Möglichkeiten für selbständige Einkäufe für Hauswirtschaft, technisches Werken und Kunst, für Beobachtungen in der Natur, für schulortnahe Betriebserkundungen, für Vorhaben und Unterrichtsgänge. Das Einbinden und Aufsuchen außerschulischer Lernorte ermöglicht den Schülerinnen und Schülern direkte Erfahrungen und Erlebnisse.

 
 
Lageplan der Lachsbach-Schule

 
 
4.1 Außerschulische Lernorte
4.1.1 innerhalb der Kernstadt zu Fuß zu erreichen
  • städtische Einrichtungen wie Rathaus, Haus des Gastes mit wechselnden Ausstellungen, Stadtbücherei
  • Pilz- und Radiomuseum
  • Sportstätten wie Freibad, Hallenbad, Turnhalle, Sportplatz, Bolzplatz
  • Industrie- Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe für Betriebserkundungen und Praktika
  • kirchliche Einrichtungen und Beratungsstellen
  • ehemalige Synagoge und jüdischer Friedhof
  • Polizei und Feuerwehr
  • Kurpark mit Teichanlagen, Kriegerdenkmal, japanischer Garten, Kräutergarten
  • Altstadt mit ihren mittelalterlichen Fachwerkhäusern
  • Natur: Wald, Wiesen, Fluss-und Bachläufe
4.1.2 in näherer Umgebung leicht zu Fuß zu erreichen  4.1.3 in näherer Umgebung - seit der Busnetzoptimierung (Sparprogramm) nur noch mit Mietfahrzeugen zu erreichen (TOLL!)
  • Heimatmuseum in Feudingen
  • Biedenkopf: Altstadt, Schloss, Museum, Amtsgericht und Freibad
  • Wallau: Kläranlage und Industriebetriebe
  • Bad Berleburg: Berufskolleg Wittgenstein, Amtsgericht, Redaktion der Westfalenpost und Westfälischen Rundschau
  • Raumland: Schieferschaubergwerk
  • Freizeitpark Netphen 
4.1.4 in weiterer Umgebung als Tagesausflug mit Bus oder Bahn zu erreichen
  • Marburg: Altstadt, Theater, Landgericht, Schloss, Elisabethkirche
  • Siegen: Altstadt, Gesundheitshaus, Gericht
  • Frankfurt (als Großstadt): Flughafen, Senckenbergmuseum, Zoo, Palmengarten, verschiedene Verkehrsmittel
  • Köln: Dom, Zoo, Museen
  • Bochum: Bergbaumuseum
  • Attendorn: Attahöhle
  • Biggesee, Edersee mit Bad Wildungen , Schloss Waldeck
  • Panoramapark, Fort Fun, Freilichtbühne in Elspe
  • Taunus Wunderland, Ponyhof Lochmühle, Römerkastell Saalburg

 
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5. Die Ziele

5.1 Das einzelne Kind in seiner spezifischen Lebenssituation mit all seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten, seinen Defiziten, Problemen und Beeinträchtigungen wird nach individuellen Konzepten zielgleich und/oder zieldifferent adäquat im Konsens mit den Leitgedanken der Richtlinien gefördert.

5.2 Wir sehen es als unsere gemeinsame Aufgabe an, die Entwicklungsförderung der Kinder und Jugendlichen nach ganzheitlichen und förderdiagnostischen Prinzipien zu gestalten und auszurichten. Förderung ist Unterrichtsprinzip.

Dieser ganzheitliche Ansatz ist ein mehrdimensionales System, in dem

  •  Kognition / Kenntnisse
  •  Sozialverhalten
  •  Emotionalität,
  •  Affektivität,
  •  Kommunikation,
  •  Sensorischen Integration und
  •  Motorik
  •  Sprache
gleichrangig gefördert werden sollen.

5.3 Kernziel ist es, den Kindern und Jugendlichen mit den unterschiedlichsten Behinderungen, Auffälligkeiten und Entwicklungsstörungen soziale Integration und Schulabschlüsse zu ermöglichen, die ihrem individuellen Leistungsvermögen entsprechen. So können z.B. durch eine personorientierte und kindzentrierte Diagnostik (prozessorientierte Diagnostik - keine Selektions- und Platzierungsdiagnostik) Förderpläne für von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche erstellt werden, die dann dazu beitragen, Beeinträchtigungen zu kompensieren oder im Vorfeld zu verhindern.

5.4 Um diese Ziele zu verwirklichen, ist die Kooperation mit anderen Erziehungs- und Bildungsinstitutionen wie 

  •  Kindergärten,
  •  allgemeinen Schulen,
  •  anderen Sonderschulen
  •  und berufsbildenden Schulen
 unerlässlich.

5.5 Zu diesem ganzheitlichen Fördersystem gehört auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen:

  •   Sprachambulanz
  •   Krankengymnastik
  •   Motopädie, Ergotherapie 
  •   Institutionen der Jugendhilfe
  •   Schulpsychologischer Dienst
  •   Erziehungsberatungsstellen
  •   Rehbergklinik Herborn
  •   Gesundheitsamt
  •   Rettungsdienste wie DRK, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst
  •   Polizei
  •   Berufsberatung durch das Arbeitsamt,
  •   Psychiatrische Einrichtungen,
  •   Sozialpädiadrische Zentren
  •   Betriebe
Aus den oben dargestellten Aussagen ergibt sich folgender Leitsatz, der für unsere Schule verbindlich ist:
Fördern von Motivation, Lern- und Lebensfreude,

 von Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit,

 von sozialem und verantwortungsvollem Handeln

 in einer positiven  Atmosphäre.

Die Schulordnung regelt die Einzelheiten des Schullebens.
Sie ist im Anhang A.0 zu finden
 

 
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6. Die Struktur der Schule

Die Lachsbach-Schule entwickelt ein eigenes, flexibles sonderpädagogisches Konzept, das auf dem speziellen Förderbedarf seiner Schüler sowie den sächlichen und personellen Voraussetzungen basiert.
Ein regelmäßiger Austausch der Lehrkräfte über den Schüler dient der Verifizierung und gegebenenfalls Veränderung der Zielsetzungen und Fördermaßnahmen.
Je nach Bedarf und Notwendigkeit sind die Erziehungsberechtigten und/oder die Schüler sowie die o.g. Institutionen bei weiteren Gesprächen beteiligt, um durch Beratung oder verbindliche Verabredung geeigneter Maßnahmen die Entwicklung zu fördern und zu begleiten (konzertierte Aktion!). Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit und die Akzeptanz der gemeinsamen Zielsetzung ist notwendig, damit unsere Schule ein gestalteter und strukturierter Lern- und Lebensraum wird.
Voraussetzung für erfolgreiches kooperatives Handeln sind Informationsaustausch, Offenheit, Verständigung, Koordination, Vertrauen und Verlässlichkeit.


6.1 Die Lachsbach-Schule ist eine Stufenschule

 Aufgrund der Schülerzahlen ergibt sich zwangsläufig, dass die Lachsbach-Schule vorläufig als Stufenschule geführt werden muss.
 Die Schule wird deshalb vom Grundsatz her nur in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen organisiert werden, wobei die Eingangsklasse der Schule für Sprachbehinderte mit einbezogen wird.
Die Entscheidung, welche Schüler in welcher Stufe bzw. Lerngruppe gefördert werden können, trifft das Kollegium gemeinsam nach folgenden Kriterien mit dem Ziel, ein möglichst positives Gruppenverhalten zu erreichen:

  • Alter
  • Förderbedarf und Leistungsstand
  • psycho-soziale Entwicklung 
Nachteile bei der Gruppenbildung sind bei geringen Schülerzahlen in den unterschiedlichen Jahrgängen nicht zu vermeiden und wirken sich leider vor allem in der Gruppe mit Lernanfängern negativ aus.
Wünschenswert wäre eine stärkere Homogenität in den einzelnen Gruppen. Sie scheitert aber derzeit in der Unterstufengruppe wegen fehlender Schüler.

Die Lachsbach-Schule wird in die folgende Stufen gegliedert: 
  • Unterstufe (E-Klasse und die Jahrgänge 1-4)
  • Mittelstufe (Jahrgänge 5-7)
  • Oberstufe (Jahrgänge 8-10)
Innerhalb dieser Stufen werden Schüler nochmals in möglichst kleinen und möglichst homogenen Lerngruppen unterrichtet. Der Unterricht in Mathematik und Deutsch sollte durch äußere Differenzierung organisiert werden, findet aber auch durch innere Differenzierung statt. Je nach sächlichen, personellen und räumlichen und schülerindividuellen Faktoren, muss jährlich neu entschieden werden.
Die Stufenschule hat aber auch Vorteile gegenüber einer reinen Klassengliederung:
Sie ist ein offenes, durchlässiges System, in dem auf die ganzheitlichen Bedürfnisse flexibel reagiert werden kann.
Gerade der Stufenaufbau bietet Handlungsspielräume, Erziehung und Unterricht besonders variabel zu organisieren und zu gestalten und nach sonderpädagogisch relevanten Prinzipien, Merkmalen und Zielsetzungen auszurichten:
  • gruppenübergreifendes Lernen anregen und Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln
  • sozial-kommunikative Situationen bereitstellen
  • ganzheitliches Lernen realisieren
  • vielfältige Organisationsformen anwenden und anpassungsfähig handhaben? 
  •  
    • Klassen/Lerngruppen
    • Stammgruppen
    • Fördergruppen
    • Leistungsgruppen
    • Neigungsgruppen
    • Arbeitsgemeinschaften
    • Kurse/Lehrgänge
    • Team-Teaching und Einsatz von Lesemüttern und -vätern sowie Unterstützung des Unterrichts durch eine Erzieherin und eine Heilpädagogin und eine ehrenamtliche Mitarbeiterin

Zu den unterrichtlichen Grundprinzipien gehören demnach:
  • die aktive Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit, 
  • das Lernen mit allen Sinnen, 
  • die Einbeziehung vieler außerschulischer Lernorte,
  • das gemeinsame Lernen, Erleben und Erfahren.
Die Vielfältigkeit des Angebotes darf dabei aber den Aufbau stabiler Gruppenbezüge (Schüler/Schüler und Schüler/Lehrer) nicht beeinträchtigen.

 
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7. Das Organisations- und Unterrichtskonzept

Um die unterschiedlichen Zielsetzungen der im Verbund geführten Schulformen SB und LB gerecht zu erreichen, soll Unterricht und Schule wie folgt organisiert werden:
 


7.1 Die Schule wird zunächst als Stufenschule mit
Unterstufe - Mittelstufe - Oberstufe
weitergeführt.

7.2 Das Lehrerkollegium ordnet die Schülerinnen und Schüler den jeweiligen Lerngruppen nach den o.g. Entscheidungskriterien zu. Es legt die fundamentalen Ziele und Inhalte gemeinsam fest.

7.3 Die Kollegen der einzelnen Stufen bilden ein Stufenteam, das autonom die Unterrichtsorganisation innerhalb der jeweiligen Stufe entscheidet.

7.4 Die Feinabstimmung und die Fixierung in einem Stundenplan erfolgt im Gesamtkollegium über die Schulleitung.

7.5 Eine regelmäßige Evaluierung sorgt für flexible Anpassung an die pädagogische Situation.


7.6 Der Unterricht für lern- und sprachbehinderte Schüler soll dabei in folgendem System gestaltet werden:
1. Lerngruppensystem
2. Fördersystem
4. Therapiesystem
Die Anteile und Schwerpunkte richten sich nach dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler.
7.6.1 Das Lerngruppensystem (jahrgangs- und förderschwerpunktübergreifend)
Inhalte in den Fächern:

Deutsch                                        (innere Differenzierung/lernzieldifferent)
Mathematik                                   (innere Differenzierung/lernzieldifferent)
Der Unterricht in Deutsch und Mathematik sollte durch äußere Differenzierung organisiert werden, wenn dies die Bedingungen zulassen (s. auch 6.1).

Sachunterricht                              (innere Differenzierung/lernzieldifferent)

Englisch                                        (innere Differenzierung/lernzieldifferent) 

Religion                                         (konfessionsübergreifende Themen)

Musik

Textilgestaltung

Sport

 Sachfächer (G/P, EK, BI, PH) 

Arbeitslehre

IT-Grundlagen 

7.6.2 Das Fördersystem

Therapieimmanenter Unterricht

verstärkte Lese- und Rechenförderung (durch Heilpädagogin in Kooperation mit KL)

 Elterneinsatz - Lesemütter

 Doppelbesetzung (wenn organisatorisch möglich)

 Heilpädagogische Förderung (durch Spenden über den Förderverein finanziert)

 -         basale Wahrnehmungsförderung

 -         individuelle Entwicklungsförderung

 -         alltagsorientierte Förderung

 -         Sozialtraining, Erziehungshilfen

 -         Methodentraining

 Betreuungs- und Förderangebot durch Erzieherin (vom Schulträger finanziert)

 -         Förderung von Arbeitstechniken und Alltagstätigkeiten

 -         Methodentraining und Förderung manueller Fertigkeiten

Unterrichtliche Unterstützung durch weitere externe Mitarbeiterin (durch Spenden über den Förderverein finanziert)

-         Konzentrationstraining

-         Kleingruppenarbeit

-         Individuelle Lernhilfe

7.6.3 Das Therapiesystem in der Schule
7.6.3.1 Therapie durch schulinterne Lehrkräfte: 
Psychomotorik 
Sprachtherapie (einzeln und/oder in Kleingruppen)
Spieltherapie (Heilpädagogin)
7.6.3.2 Therapie auf Krankenschein durch schulexterne Fachkräfte:
z.Z.  Ergotherapie und Krankengymnastik vor Ort in der Schule und während der Schulzeit 
Das erspart den Eltern zusätzliche Wege und Zeit!
7.7 Die Arbeitsweisen innerhalb der Systeme
7.7.1 Arbeit nach Wochenplänen
7.7.2 Freiarbeit }  Werkstattarbeit
7.7.3 Selbstlernzentrum  }  Werkstattarbeit
7.7.4 Lernzirkel bzw. Stationsverfahren
7.7.5 Gruppenarbeit, teamorientiertes Lernen durch Doppelbesetzung und durch unsere freiberuflichen Mitarbeiterinnen
7.8 Die Lern- und Organisationsformen und -prinzipien
7.8.1 Projektorientierter, praxis- und handlungsorientierter Unterricht
7.8.2 Computerunterstütztes Lernen
7.8.3 Flexible Stundenplangestaltung und Unterrichtszeiten (Gleitzeiten) unter Einbindung von Betreuungsangeboten
7.8.4 Durchlässigkeit
7.8.5 Individuelle Lernprogramme auf förderdiagnostischer Basis
7.8.6 Einbeziehen vieler außerschulischer Lernorte
7.8.7 Teamteaching und/oder Doppelbesetzung in verschiedenen Stunden durch Erzieherin, Heilpädagogin und zusätzliche Mitarbeiter und Eltern
7.9 Das Förder- und Unterrichtsprogramm für jede Stufe
7.9.1 Für jede Stufe wird ein Förder- und Unterrichtsprogramm mit Inhalten und Zielsetzungen entwickelt, das sich an den jeweiligen Bedürfnissen und Anforderungen der Schüler sowie an den elementaren Rahmenrichtlinien orientiert. 
Nach Möglichkeit sollten immer auch außerschulische Lernorte im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes in das Programm mit einbezogen werden.
Dabei ist der Standort der Schule in der Kernstadt aus organisatorischen und pädagogischen (inhaltlichen) Gründen von besonders wichtiger Bedeutung für die Umsetzung der gestellten Aufgaben und Zielsetzungen.

7.9.2 Neben dem Unterrichtsprogramm für die einzelnen Schulstufen müssen für den einzelnen Schüler individuelle Förder- und Lernprogramme entwickelt werden. 7.9.3 Die unterschiedlichsten methodischen Vorgehensweisen wie z.B. Freiarbeit, Arbeit nach Wochenplänen, Projektarbeit tragen dazu bei, die Lernbereitschaft zu steigern, Selbständigkeit zu fördern, emotionales und soziales Lernen zu erleben.

7.9.4 Das Betreuungsangebot ist ein Teil der individuellen Förderung.


 
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8. Förderbereiche und Zielvorstellungen

8.1 Die Unterstufe

Im Mittelpunkt steht die ganzheitliche Entwicklung des Kindes!
Erziehung und Unterricht dienen der personalen und sozialen Integration.
Selbsterfahrung, Gruppenverhalten, Arbeitsverhalten und grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Arbeitstechniken sind die vorrangigen Ziele.
Die Lernangebote richten sich nach den individuellen Fähigkeiten des Kindes. 

Lernen und Üben in spielerischer Form soll die Lernfreude und Neugier entwickeln und fördern.

Die Kinder der E-Klasse und der Primarstufe mit dem Förderbedarf Sprache sollen die Lernziele der Grundschule mittels begleitender integrativer und therapeutischer Hilfen erreichen. Eine Rückführung in die allgemeinbildenden Schulen ist vorzunehmen, wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf nicht mehr besteht. Diese Zielsetzung gilt auch für die Kinder mit dem Förderbedarf Lernen.

ICH und WIR

Selbstbewusstsein entwickeln, ausbauen und stärken

Grundlagen schaffen, fördern, erweitern in:
Selbsterfahrung, Gruppenverhalten, Arbeitsverhalten und elementare Arbeitstechniken
Schulfähigkeit bzw. Beschulbarkeit erreichen
Sozialverhalten
Arbeitsverhalten
Motorik
Lernstoff
GesprächsfähigkeitNeugierverhalten, Interesse weckenMotorik Mathematik
KontaktfähigkeitKonzentrationRhythmik Lesen
soziale ReaktionGedächtnisBewegungserziehung, Sport Schreiben
KooperationsbereitschaftKooperationsbereitschaft Sprache
GruppenfähigkeitArbeitsweise,

Lernverhalten

Musik
KonfliktverhaltenDenken Ästhetische Erziehung
soziale BeziehungenZeit Werken
Selbstversorgung Textilarbeit
Freizeit Hauswirtschaft
Wahrnehmung Technik
Spielen Natur
Wohn- u. Schulort
Verkehr

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung z. Z. nicht in der Regelschule unterrichtet werden können, verbeiben in der Verbundschule in ihren jeweiligen Fördergruppen - auch im Sek. I - Bereich. Eine Rückführung in die Regelschule bleibt aber erklärtes Ziel! 
Eine enge Kooperation mit der benachbarten Hauptschule bietet sich für beide Schülergruppen an, um die schulische Qualifikation zu optimieren.
Die im Anhang A.2 ausgewiesenen Förderbereiche und Zielvorstellungen sind auch in allen anderen Stufen von elementarer Bedeutung und werden alters- und entwicklungsgemäß berücksichtigt.
8.2 Die Mittelstufe

Im Mittelpunkt steht die Erfahrung und Auseinandersetzung mit der Umwelt!

Hier werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet, die z.Z. trotz aller Fördermaßnahmen die Lernziele der Primarstufe nicht erreichen konnten sowie die Kinder und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die weiterhin sonderpädagogischer Förderung bedürfen und die in der Orientierungsstufe der allgemeinen Schulen gescheitert sind. Diese Gruppe ist sehr heterogen. Neben der Stärkung des Selbstbewusstseins und der Persönlichkeitsentwicklung wird das Sach- und Umweltwissen im Rahmen von handelndem Lernen in lebensbezogenen Projekten besonders gefördert. Das Lernen an außerschulischen Lernorten wird verstärkt. Die Berufsorientierung wird angebahnt. Die Grundfertigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen und Sprechen werden gefestigt. Im musisch-sportlichen Bereich wird die Freude am Spiel und an sozialen Begegnungen aufgegriffen und fließt in die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit als Motivationsverstärker ein.

   Grafik! - s. Anhang A.3a oder diesen Link anklicken

8.3 Die Oberstufe

Im Mittelpunkt steht die Vorbereitung auf die Arbeitswelt und die eigene Lebensgestaltung!
Mit dem zentralen Fach Arbeitslehre sollen die Schülerinnen und Schüler vor allem durch Projekte aktiv an ihre zukünftige Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaftsordnung herangeführt werden.

Die Lerninhalte, Lernformen und Lernziele orientieren sich an realen Sozial-, Situations- und Handlungsfeldern unserer Schüler wie Familie, Freizeit, Arbeitsplatz, Wirtschaft und Gesellschaft. In dieser Phase ist die vermehrte Zusammenarbeit zwischen Schule, Arbeitsämtern, Betrieben, berufsbildenden Schulen und Vereinen und den Eltern von besonderer Bedeutung. Konkrete Kontakte mit der Arbeitswelt (Betriebserkundungen, Praktika, Beratungen) werden verstärkt und tragen dazu bei, Erfahrungen, Erkenntnisse, Kenntnisse und Fertigkeiten sozialer, ökonomischer und technischer Art zu vermitteln.

Die Erziehung zu selbständigem, zuverlässigem und verantwortungsbewusstem Handeln für sich und andere ist uns ein besonderes Anliegen.

   Grafik! - s. Anhang A.3b oder diesen Link anklicken


9. Die Sexualerziehung an der Lachsbach-Schule

Nach § 33 SchuG ist auch an der Lachsbach-Schule Sexualerziehung Teil der Gesamterziehung und gehört zum Erziehungsauftrag der Schule. Sie erfolgt im Sachunterricht (Primarbereich) und fächerübergreifend in Sek. I und ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Daneben werden Fragen, die sich am Informationsbedürfnis der Schülerinnen und/oder Schüler orientieren in geschlechtsbezogen Lerngruppen aufgegriffen und erörtert (geschlechtsspezifische Differenzierung). Ziel ist es, die SchülerInnen altersgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen (mehrdimensionaler Sexualitätsbegriff nach Dietmar Schmetz). 
Die Sexualerziehung dient ebenso der Erziehung zur Toleranz, zu gleichberechtigter Partnerschaft und zur Verantwortung für sich und andere.

Die Eltern werden über die Ziele, Inhalte, Methoden und Medien der Sexualerziehung rechtzeitig unterrichtet. Dazu dienen unter anderem auch Infoabende. 

10. Standortbezogenens Konzept der Mobilitätserziehung

Unter Mobilitätserziehung wird die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zur selbstständigen Mobilität verstanden. Dazu gehört neben der Verkehrssicherheit auch umweltbewusstes, soziales und gesundheitsbewusstes Verhalten. Diese Bereiche werden an der Lachsbach-Schule, so wie es im Erlass für den Primar- und Sekundarbereich vorgesehen ist, in den unterschiedlichen Schulstufen durchgeführt.
Zu den regelmäßig behandelten Themenbereichen gehören:
 

        ►         Sich auf das Bewegungsverhalten anderer einstellen 
        ►         Bewusstsein für die Gefahren im Verkehr entwickeln und Gefährdungen vermeiden  
        ►         Verkehrsentfernungen einschätzen und sich entsprechend verhalten 
        ►         Sich als Verkehrsteilnehmer orientieren:

                1.       als Fußgänger am Verkehr teilnehmen 

                2.       als Radfahrer am Verkehr teilnehmen

                3.       die wichtigsten Verkehrszeichen kennen  

                4.       die wichtigsten Verkehrsregeln kennen  

                 5.       sich im Schulbus adäquat verhalten

                 6.       sich als Mitfahrer im PKW adäquat verhalten  

                 7.       Rücksicht nehmen Begleitet durch die Polizei werden folgende Übungssequenzen durchgeführt:   

       -         Überqueren der Straße, mit und ohne Ampel (E-Klasse und Klasse 1)   

       -         Radfahrausbildung mit abschließender Radfahrprüfung (Klasse 3 -5)

Die Radfahrprüfung findet alle zwei Jahre statt. Hierzu werden immer zwei Lerngruppen zusammen gefasst. Zudem sollte den Schülern der Klasse 10 ein Mofakurs angeboten werden, sofern dies personell leistbar ist. Zur konkreten Ausgestaltung der Mobilitätserziehung an der Lachsbach-Schule liegt ein Konzept (schulinterner Stoffplan) mit Minimalanforderungen für die einzelnen Lernstufen vor.


 
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11. Die Leistungsbewertung

Die Bewertung ergibt sich aus mündlichen und schriftlichen Leistungen. Die Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Lerngruppen tauschen regelmäßig ihre Unterrichts- und Verhaltensbeobachtungen aus und stimmen untereinander die notwendigen Fördermaßnahmen ab. Ferner entscheiden sie über die mögliche Rückführung in die allgemeinbildende Schule. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Regelschulen besonders wichtig.
Daneben sind Gespräche mit Eltern, Erziehungsberechtigten, den Schülerinnen und Schülern hilfreich. Die Leistungsbeurteilung erfolgt nach dem im Schulgesetz und der AO-SF festgelegten Kriterien.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Abschlüsse gemäß der im Schulgesetz und in der AO-SF festgelegten Möglichkeiten.

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12. Das Schulleben - unsere Angebote

Die Angebote werden ständig verändert, ergänzt, erweitert!

  • Psychomotorik- und Entspannungskurse
  • Selbstverteidigung Gewalt- und Suchtprävention - (Kooperation mit Kripo und Suchtberatung)
  • Gewaltprävention, Konfliktbewältigung, Streitschlichtung
  • Erlebnispädagogische Angebote 
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Aidsprävention
  • Mofakurs und Mofaführerschein 
  • Mobilitätskonzept mit Fahrradführerschein - Kurs alle zwei Jahre in Kooperation mit der Polizei
  • Ausbildung und Einsatz von Busbegleitern
  • Bad Laaspher Schultheater- und Musiktage 
  • Projekt Zeitung und Schule (ZEUS)
  • IT-Grundbildung Computerkurs und Internetzugang für die Oberstufe
  • Wir sind im Internet und gestalten unsere Homepage
  • Lernen und Üben am und mit dem PC
  • Englischunterricht
  • Förderunterricht Deutsch (Rechtschreibung) als zusätzliches Lernangebot 
  • Berufsberatung in der Schule durch das AA
  • Betriebserkundungen und Betriebspraktika
  • Berufsvorbereitung auch durch Infobesuche im CJD Olpe-Eichhagen und der Außenstelle Siegen
  • Erkunden öffentlicher Einrichtungen (z.B. Gericht)
  • Gemeinsame Schulfahrten
  • Gemeinsame Tagesausflüge
  • Talentschuppen (Präsentation von musischen und künstlerischen Darbietungen aller Lerngruppen in einer gemeinsamen Veranstaltung: Musik, Tanz, Theater, Sketche, Gedichte, Lesungen, Artistik, Zaubereien u.s.w.)
  • Verkauf eigener Produkte auf dem Weihnachtsmarkt (fest installiert)
  • Minifirma MüslistandMinifirma
  • Pausenbrötchen (Klasse 10 organisiert Einkauf, Produktion, Verkauf, Buchführung)
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen (Theater, Konzerte usw.)
  • Minibärenolympiade
  • Schülerordnungsdienst - Wir halten unsere Schule sauber
  • Schul- und Pausenhofgestaltung selbst gemacht Pausensport
  • Wechselnde Projektwochen Kooperation mit KiGa (z.B. Laternenzug)
  • Kooperation mit Grundschulen (Lehrpläne u.a. im SB-Bereich)
  • Übernahme von Aufgaben für die Allgemeinheit (Müllaktion, Pflege einer Gedenkstätte)
  • Betreuung mit wechselnden Angeboten (s. Anhang A.5 oder hier anklicken)
  • Mobiltitätserziehung (s. Kap.10)
  • Jährliche Infoveranstaltung für Eltern der Schulanfänger, LehrerInnen, ErzieherInnen über das System "Förderschule"- insb. mit dem Förderschwerpunkt Sprache

    Diese Angebote werden ständig ergänzt oder verändert!
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13. Entwicklung und Arbeitspläne

Intern im Schulprogramm verschriftet!

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14. Zusätzliche Kontakte, Hilfen und Förderungen

14.1 Bereich Diagnose, Beratung, Therapie, begleitende Dienste
14.2 Spezielle Hilfen (z. B. durch „Mädchen in Not”, Deutscher Kinderschutzbund" u.a.)
14.3 Kooperation mit dem CJD Wittgenstein (Kinder des Jugenddorfes besuchen unsere Verbundschule)
14.4 Kooperation mit Eltern im Unterricht (Lesemütter-Leseväter)
14.5 Infoabende für Eltern, Kindergärten und Schulen über die Arbeit der Lachsbach-Schule (s.o. - Angebote)

15. Fortbildungsplanung

Intern im Schulprogramm verschriftet!

16. Planungen zur Evaluation

Intern im Schulprogramm verschriftet!

17. Schulregeln-Schulordnung

Die Lachsbach-Schule hat in Abstimmung und Kooperation mit den Eltern und Schülern eine für alle verbindliche Schulordnung erstellt.

Diese Schulordnung enthält allgemein verbindliche Grundregeln für ein Zusammenleben. Ferner werden dort auch Maßnahmen bei Verstößen definiert. Darüber hinaus wurden speziell für die Klassen der Mittel-und Unterstufe besondere Unterrichtsregeln erstellt (Anhang A0).
In Kooperation mit dem Kriminalkommissariat Vorbeugung Siegen wurde zusätzlich die Antibullying-Strategie mit Abstimmung unserer Elternvertreter etabliert.
Alle Schüler wurden über diese Maßnahme informiert, alle Eltern wurden schriftlich und soweit möglich auch mündlich formiert. Wir haben deshalb gemeinsam beschlossen, der Gewalt entschieden durch eine zusätzliche Methode entgegen zu wirken (Anhang A0) .

Zukünftig soll vor allem Mobbing durch Maßnahmen, Ansätze und Methoden wie z.B „No Blame Approach” entgegen gewirkt werden

  18. Anhang


A.0 Unsere Schulordnung
A.1 Organisation und Unterricht der Unterstufe im Verbund (Lernen und Sprache)
A.2 Lernziele und -angebote in der Unterstufe
A.3a Lernziele der Mittelstufe
A.3b Lernziele der Oberstufe
A.4 Unsere Angebote
A.5 Betreuung
A.6 Wegbeschreibung
A.7 Folder
A.8 Mitarbeiter

 

 
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