Leider nehmen die
Disziplinschwierigkeiten immer mehr zu. Der Umgang ist oft geprägt von
Respektlosigkeit und Gewalt. Selbst einfachste Umgangsformen werden
oft nicht beachtet oder sind nicht mal bekannt.
Dafür gibt es viele
Ursachen!
Um dem sozialen
Chaos entgegenzuwirken muss soziales Verhalten trainiert werden und
Erziehung wieder einen großen Stellenwert in Elternhaus und Schule einnehmen.
Wir haben deshalb
gemeinsam mit der Schulkonferenz, also Ihren Elternvertretern, ein Programm
erarbeitet, das klare Regeln und Verhaltensweisen vorgibt und einübt,
um lernbereiten Schülerinnen und Schülern einen störungsfreien Unterricht
zu ermöglichen.
In der übrigen
Schulzeit gelten die klaren Regeln der Schulordnung der Lachsbach-Schule
und die des Landes Nordrhein-Westfalen!
Die Rahmenbedingungen
für eine respektvolle, effiziente und harmonische Unterrichts- atmosphäre
werden wie folgt festgelegt:
1. Den Anweisungen
der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
2. Pünktliches
Erscheinen zum Unterrichtsbeginn!
3. Die Mütze wird
abgenommen. Jacken werden ausgezogen und an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken
gehängt.
4. In der Klasse
nehmen alle Schüler ihre Plätze ein, ohne zu kippeln, ohne Füße auf
dem Tisch o.ä.m.
5. Für alle Fächer
ist das notwendige Arbeitsmaterial mitzuführen.
6. Bei Verspätungen
anklopfen, die Verspätung erklären und sich entschuldigen.
7. Während des
Unterricht wird nicht gegessen und getrunken - dies ist nur in den vom
Lehrer vorgesehenen Arbeitspausen gestattet. Getränkebehälter u.ä. stehen
nicht auf den Tischen herum.
8. Handys und andere
elektronische Geräte bleiben ausgeschaltet.
9. Kein Toilettengang
während des Unterrichts. Ausnahmen regelt der Lehrer.
10. Im Unterricht
wird nicht unaufgefordert in die Klasse gerufen, die Schüler melden
sich zu ihrem Unterrichtsbeitrag.
11. Lehrer und Mitschüler
werden höflich und respektvoll behandelt.
Sollten
sich Schülerinnen und Schüler dennoch nicht an diese einfachen, weil
eigentlich selbstverständlichen Regeln halten, sieht das Sozialtrainingsprogramm
folgende Schritte vor:
1. Wer sich daran
nicht halten kann oder will, muss in einen Trainings-raum/-bereich,
wo er/sie einen „Rückkehrplan in den Unterricht erarbeiten muss.
2. Verweigert er/sie
dies, wird er/sie nochmals freundlich aber sehr bestimmt ermahnt.
3. Bei weiteren
Störungen muss er/sie die Schule verlassen und nach Hause gehen/fahren
und kann nur in die Schule, wenn er/sie mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten
morgens gebracht wird und zu einem Beratungsgespräch erscheint.
Weitere Versäumnisse
sind dann schwerwiegende Verstöße gegen die Schulpflicht und werden
gegebenfalls durch die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen verfolgt.
Ordnungsmaßnahmen
nach ASchO (Allgemeine Schulordnung) bleiben unberührt.
Ich habe vom Inhalt
dieses Schreibens Kenntnis genommen.
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Unterschrift des Schülers
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Unterschrift der Eltern