Anhang A.0 Schulordnung

 

Schulordnung der Lachsbach-Schule

Vorwort:

Jede Gemeinschaft benötigt Regeln, nach denen sie miteinander lebt. Diese Regeln sind nicht dazu da, dich und andere zu ärgern, einzuengen oder zu benachteiligen. Sie ermöglichen uns ein harmonisches Zusammenleben mit gegenseitiger Rücksichtnahme ohne größere Konflikte oder Verletzungen an Leib und Seele.

 

In unsere Schule gehen kleine und große Menschen, Jungen und Mädchen, Angehörige unterschiedlicher Religionen und Nationalitäten. In unserer Schule leben und lernen wir mit anderen Kindern und Jugendlichen.
Ich gehe hilfsbereit, höflich, fair und rücksichtsvoll mit meinen Mitschülerinnen, Mitschülern und den Erwachsenen um.



Jeder ist für sein Handeln verantwortlich

 

Deshalb halte ich mich in der Schule an folgende Grundregeln:

1. Ich verhalte mich meinen Mitmenschen gegenüber so, wie ich selbst behandelt werden möchte. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit sind für mich Selbstverständlich.

2. Gewalt in Wort und Tat verbietet sich von selbst.

3. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu sagen, solange andere dadurch nicht verletzt und beleidigt werden.

4. Wir helfen und unterstützen uns im täglichen Miteinander.


Einige selbstverständliche Regeln helfen dir:

Allgemeine Schulregeln:

  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  • Alle Schüler stellen sich vor Unterrichtsbeginn auf den Platz, der für ihre Klasse vorgesehen ist.
  • Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis verlassen werden.
  • Gefährliche Gegenstände wie Messer, Waffen, Laserpointer, Knallkörper und Gesundheit schädigende Dinge sind verboten.
  • Das Spielen mit offenem Feuer (Streichhölzer, Feuerzeug u.a.) ist nicht erlaubt.
  • Auf dem Schulgelände ist das Rauchen für alle Schüler untersagt.
  • Fahrrad fahren und skaten auf dem Schulgelände ist während der Schulzeit nur nach Absprache erlaubt.
  • Kleidung, Arbeits- oder Spielsachen anderer werden nicht weggenommen, versteckt oder beschädigt.
  • Hausaufgaben sind sorgfältig und pünktlich zu erledigen.
  • Unfälle, die im Gebäude, auf dem Schulhof oder auf dem Schulweg passieren sind, so schnell wie möglich bei einem Lehrer zu melden.
  • Diebstähle und Sachbeschädigungen müssen gemeldet werden.
  • Niemand darf auf Grund seiner Meinung angegriffen, beleidigt oder ausgelacht werden.
  • Niemand darf bedroht oder erpresst werden.
  • Eltern haben ihre Kinder bei Schulversäumnissen spätestens nach zwei Tagen mündlich oder schriftlich zu entschuldigen.

    Regeln für den Unterricht:

  • Die Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
  • Verspätungen müssen ohne besondere Aufforderung erklärt werden.
  • Ich störe meine Mitschüler und Mitschülerinnen nicht im Unterricht.
  • Handys und andere elektronische Geräte sind im Unterricht ausgeschaltet.
  • Während des Unterrichts esse, trinke und kaue ich Kaugummi nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.
  • Ich habe immer alle benötigten Schulsachen dabei.
  • Ich schreie und tobe nicht im Gebäude herum.

 

Regeln für die Pause:

  • Der Schulhof darf nicht verlassen werden. Der Aufenthalt ist nur in den erlaubten Bereichen gestattet.
  • Beim Spielen darf keiner gestört oder geärgert werden.
  • Die ausgeliehenen Pausensportgeräte sind pfleglich zu behandeln und nach der Pause vollständig abzugeben.
  • Niemandem darf zum Beispiel durch Treten, Hauen, Kneifen, Ausgrenzen usw. verletzt werden.
  • Niemand darf mit Worten oder Handzeichen beleidigt werden. • Spucken ist verboten. Müll gehört in den Mülleimer.
  • Die Toilette ist kein Aufenthaltsort.
  • Mit Schneebällen oder anderen harten Gegenständen werfen ist verboten. Ausnahmen werden geregelt.

    Die Schulordnung kann durch entsprechende Klassenordnungen ergänzt werden.

    Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Regeln halten, müssen deshalb mit folgenden Maßnahmen rechnen:

    1. Ermahnung

    2. Ermahnung mit schriftlicher Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.

    3. Zusätzliche Aufgaben, die dazu dienen, gegebenenfalls den versäumten Unterstoff nachzuholen.

    4. Weiterhin „störende" Schüler müssen in einem Trainingsraum schriftlich über ihr Verhalten nachdenken bis sie einen annehmbaren „Rückkehrplan" erarbeitet haben.

    5. Bei weiteren Störungen und Verstößen müssen die SchülerInnen die Schule verlassen -werden nach Hause geschickt- und können nur dann am nächsten Tag in die Schule zurückkehren, wenn ein Elternteil oder EB zu einem Beratungsgespräch mitkommt.

    6. Maßnahmen zur Wiedergutmachung (z.B. Reinigungsarbeiten bei Verschmutzungen oder Bezahlung von verursachten Schäden) sind selbstverständlich.

    7. Ordnungsmaßnahmen nach den Vorschriften gemäß Schulgesetz (SchulG)!

 

Unterrichtsregeln - speziell für Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe

 

An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Mittel- und Oberstufe der Lachsbach-Schule:


Kinder und Jugendliche brauchen klare Regeln!

  • Jede Schülerin, jeder Schüler hat ein Recht auf ungestörten Unterricht.
  • Jede Lehrerin, jeder Lehrer hat ein Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Jeder muss die Rechte der Anderen beachten und respektieren.

Leider nehmen die Disziplinschwierigkeiten immer mehr zu. Der Umgang ist oft geprägt von Respektlosigkeit und Gewalt. Selbst einfachste Umgangsformen werden oft nicht beachtet oder sind nicht mal bekannt.

Dafür gibt es viele Ursachen!

Um dem sozialen Chaos entgegenzuwirken muss soziales Verhalten trainiert werden und Erziehung wieder einen großen Stellenwert in Elternhaus und Schule einnehmen.

Wir haben deshalb gemeinsam mit der Schulkonferenz, also Ihren Elternvertretern, ein Programm erarbeitet, das klare Regeln und Verhaltensweisen vorgibt und einübt, um lernbereiten Schülerinnen und Schülern einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen.

In der übrigen Schulzeit gelten die klaren Regeln der Schulordnung der Lachsbach-Schule und die des Landes Nordrhein-Westfalen!

Die Rahmenbedingungen für eine respektvolle, effiziente und harmonische Unterrichts- atmosphäre werden wie folgt festgelegt:

1. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.

2. Pünktliches Erscheinen zum Unterrichtsbeginn!

3. Die Mütze wird abgenommen. Jacken werden ausgezogen und an die dafür vorgesehenen Garderobenhaken gehängt.

4. In der Klasse nehmen alle Schüler ihre Plätze ein, ohne zu kippeln, ohne Füße auf dem Tisch o.ä.m.

5. Für alle Fächer ist das notwendige Arbeitsmaterial mitzuführen.

6. Bei Verspätungen anklopfen, die Verspätung erklären und sich entschuldigen.

7. Während des Unterricht wird nicht gegessen und getrunken - dies ist nur in den vom Lehrer vorgesehenen Arbeitspausen gestattet. Getränkebehälter u.ä. stehen nicht auf den Tischen herum.

8. Handys und andere elektronische Geräte bleiben ausgeschaltet.

9. Kein Toilettengang während des Unterrichts. Ausnahmen regelt der Lehrer.

10. Im Unterricht wird nicht unaufgefordert in die Klasse gerufen, die Schüler melden sich zu ihrem Unterrichtsbeitrag.

11. Lehrer und Mitschüler werden höflich und respektvoll behandelt.

Sollten sich Schülerinnen und Schüler dennoch nicht an diese einfachen, weil eigentlich selbstverständlichen Regeln halten, sieht das Sozialtrainingsprogramm folgende Schritte vor:

1. Wer sich daran nicht halten kann oder will, muss in einen Trainings-raum/-bereich, wo er/sie einen „Rückkehrplan in den Unterricht erarbeiten muss.

2. Verweigert er/sie dies, wird er/sie nochmals freundlich aber sehr bestimmt ermahnt.

3. Bei weiteren Störungen muss er/sie die Schule verlassen und nach Hause gehen/fahren und kann nur in die Schule, wenn er/sie mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten morgens gebracht wird und zu einem Beratungsgespräch erscheint.

Weitere Versäumnisse sind dann schwerwiegende Verstöße gegen die Schulpflicht und werden gegebenfalls durch die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen verfolgt.

Ordnungsmaßnahmen nach ASchO (Allgemeine Schulordnung) bleiben unberührt.

Ich habe vom Inhalt dieses Schreibens Kenntnis genommen.

.................................. Unterschrift des Schülers

.................................. Unterschrift der Eltern


Die Schulordnung wird Schülern und Eltern ausgehändigt und per Unterschrift zur Kenntnis gebracht. Die Schulordnung gilt für ALLE, auch wenn die Kenntnisnahme nicht durch Unterschrift bestätigt wurde.

 

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